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![]() Der Vertrag zur Trikotbestellung wird zwischen dem Besteller und Rolf Teamsport abgeschlossen. Fragen zum Produkt, Support oder Rechnungsstellung sind direkt an Rolf Teamsport zu richten. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Eine Haftung oder Garantie durch M-net wird nicht übernommen. Subventionierung der Trikotsätze durch M-net M-net subventioniert einen Trikotsatz mit maximal 500 EUR. Durch die Aktivierung der Subventionskriterien erklären Sie sich bereit M-net innerhalb von 6 Monaten nach Bestellung einen Nachweis über die erbrachte Leistung zu erbringen. Dies kann per E-Mail an trikotaktion@m-net.de oder postalisch an M-net Telekommunikations GmbH, Abteilung Marketing, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München erfolgen. Im Einzelnen müssen zur vollständigen Subventionierung folgende Leistungen erbracht werden: • Senden Sie uns ein Belegexemplar oder die Druckvorlage Ihres Vereinsmagazins mit der Maxi DSL Anzeige oder alternativ einen Screenshot der Bannerschaltung auf Ihrer Homepage. • Senden Sie uns ein Foto von den eingesetzten Spielankündigungsplakaten. • Lassen Sie uns ein Belegexemplar der Tageszeitung oder des Gemeindeblatts mit der integrierten Pressemitteilung zur Trikotaktion zukommen. • Senden Sie uns eine Kopie der E-Mail oder des Anschreibens an 200 Mitglieder oder Interessenten Ihres Vereins. Wird ein Kriterium oder werden mehrere Kriterien innerhalb der 6-monatigen Frist nicht erbracht, so ist die M-net Telekommunikations GmbH berechtigt Ihnen pro Kriterium 100 EUR in Rechnung zu stellen. Die vollständige Subventionierung eines Trikotsatzes durch M-net kann pro Mannschaft nur einmalig erfolgen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ROLF-TEAM-SPORT GMBH Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltungsbereich Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. § 2 Preise (1) Alle Preise gelten ab Geschäftsitz. Transport- und Versandkosten einschließlich Verpackungs- und Versandkosten werden dem Angebotspreis hinzugerechnet. (2) Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden auch dann in Rechnung gestellt, wenn die Bestellung nicht zur Ausführung gelangt. (3) Durch den Auftraggeber veranlasste Änderungen von Entwürfen, Probesätzen oder Mustern nach Eingang der Bestellung werden gesondert berechnet. § 3 Zahlungsbedingungen (1) Wir behalten uns vor, die Ausführung der Bestellung von der Leistung eines angemessenen Akontobetrages in Höhe von bis zu 40% des Gesamtbetrages abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere bei Druckaufträgen oder anderen mit Materialeinkäufen verbundenen Bestellungen. (2) Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. § 4 Eigentumsvorbehalt (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum vollständigen Ausgleich aller Ansprüche aus laufenden und zukünftigen Geschäftsbedingungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag. (2) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. (3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Vorlagen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. § 5 Liefertermine und Gewährübergang (1) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Zur Wahrung des Liefertermins genügt die Rechtzeitige Absendung. (2) Die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung der Ware geht mit Aussonderung, im übrigen bei Übergabe an die Transportperson zum Zwecke der Versendung auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn der Transport mit eigenen Fahrzeugen oder eigenen Personal ausgeführt wird. § 6 Gewährleistung (1) Der Besteller ist verpflichtet, zur Korrektur über seine Vor-, und Zwischenabzüge, sowie die fertige Ware sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese dadurch nicht erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. (2) Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren Abweichungen vom Original entstehen. Ebenso können geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck vorkommen. Solche dem Auftraggeber zumutbare und technisch nicht vermeidbare Abweichungen stellen kein Mangel da und lösen keine Gewährleistungsansprüche des Bestellers aus. Entsprechendes gilt für materialbedingte vorrübergehende Veränderungen im Umfeld des Drucks (z.B. Restflock). Waschanleitungen sind zu beachten. Für nachgelieferte Teile mit nicht klar definierten oder fehlenden Qualitätsangaben wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. (4) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. (5) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. (6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. § 7 Verwahrung und Versicherung (1) Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere wiederverwendbare Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Die auch für solche Gegenstände, die uns der Besteller zur Verfügung gestellt hat. Für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung dieser Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Vorbezeichnete Gegenstände werden von uns nicht versichert. Sofern der Besteller den Abschluss einer entsprechenden Versicherung wünscht, hat er diese selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen. § 8 Eigentums- und Urheberrecht (1) Die von uns zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze bleiben unser Eigentum und werden nicht an den Besteller ausgeliefert. Dies gilt auch, wenn die Herstellung dieser Gegenstände gesondert in Rechnung gestellt wird. (2) Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass durch die Ausführung seines Auftrages die Rechte, insbesondere die Urheberrechte, Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen, die Dritte wegen der Verletzung Ihrer Rechte gegen uns geltend machen, freizustellen. (3) Der Besteller erklärt sein Einverständnis, dass wir in den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unser Unternehmen als Hersteller hinweisen. Der Besteller kann dieses Einverständnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen. § 9 Erfüllungsort Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Stand: 26.09.1994
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